Kraft­stoff­maß­nah­men­paket beschlossen – Bundesrat stimmt Gesetz zu

Berlin, 27. März 2026 – Der Deutsche Bundestag hat am 26.03.2026 das Kraft­stoff­maß­nah­men­paket beschlossen. Jetzt hat auch der Bundesrat dem entspre­chenden Gesetz zugestimmt. Damit treten die neuen Regelungen für mehr Trans­pa­renz und fairen Wettbe­werb im Kraft­stoff­markt in Kraft.

Alexander Jordan, CDU-Bundes­­tags­­a­b­­ge­or­d­­neter für den Wahlkreis Helmstedt-Wolfsburg und zustän­diger CDU/CSU-Berich­t­­er­statter im Verkehrs­aus­schuss, erklärt:

„Wir setzen mit diesem Gesetz konse­quent auf eine Stärkung des Wettbe­werbs und eine wirksa­mere Missbrauchs­auf­sicht. Ziel ist es, überhöhte und nicht nachvoll­zieh­bare Preis­ent­wick­lungen wirksamer zu adres­sieren.“

Kern des Gesetzes ist eine Kombi­na­tion aus verschärftem Kartell­recht und klaren Regeln für die Preis­bil­dung an Tankstellen. Bei auffäl­ligen Preis­stei­ge­rungen gilt künftig eine Beweis­last­um­kehr: Unter­nehmen müssen darlegen, dass ihre Preis­an­pas­sungen sachlich gerecht­fer­tigt sind. Gleich­zeitig wird das Bundes­kar­tellamt in die Lage versetzt, schneller und gezielter gegen markt­mäch­tige Struk­turen vorzu­gehen.

Ergänzend wird eine einheit­liche Preis­regel einge­führt: Preis­er­hö­hungen sind nur noch einmal täglich zulässig, und zwar um 12 Uhr. Die Regelung gilt für sämtliche Otto- und Diesel­kraft­stoffe und soll kurzfris­tige Preis­spitzen begrenzen sowie die Markt­trans­pa­renz erhöhen.

Verstöße können mit empfind­li­chen Bußgel­dern geahndet werden. „Auch der Vollzug der Sanktionen wird für die Wirksam­keit der Regelung entschei­dend sein.”

Der Abgeord­nete hat das Verfahren fachlich begleitet, unter anderem im Rahmen der öffent­li­chen Anhörung des Bundes­tages sowie als Bericht­erstatter im Verkehrs­aus­schuss und steht ihm regel­mä­ßigem Austausch mit der eigens einge­rich­teten Task-Force der Koalition.

„Die Anhörung hat eine klare Linie gezeigt: Die Wettbe­werbs­pro­bleme im Markt sind unstrittig. Gleich­zeitig wurden die Instru­mente diffe­ren­ziert bewertet. Daraus folgt für uns der Auftrag, die Wirkung der Maßnahmen eng zu begleiten und bei Bedarf nachzu­steuern“, erklärt Jordan.

Das Gesetz ist befristet angelegt und wird nach einem Jahr evaluiert. Bereits jetzt ist absehbar, dass weitere Schritte geprüft werden müssen, um die Belas­tungen für Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher nachhaltig zu begrenzen.

Alexander Jordan: „Wir handeln entschlossen im Rahmen unserer natio­nalen Möglich­keiten. Gleich­zeitig behalten wir die weiteren Entwick­lungen im Blick und bleiben handlungs­fähig. Mit dem Bundes­tags­be­schluss setzen wir ein klares Signal für eine funkti­ons­fä­hige Wettbe­werbs­ord­nung im Kraft­stoff­markt.“