Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen – Bundesrat stimmt Gesetz zu

Berlin, 27. März 2026 – Der Deutsche Bundestag hat am 26.03.2026 das Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Jetzt hat auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Damit treten die neuen Regelungen für mehr Transparenz und fairen Wettbewerb im Kraftstoffmarkt in Kraft.
Alexander Jordan, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Helmstedt-Wolfsburg und zuständiger CDU/CSU-Berichterstatter im Verkehrsausschuss, erklärt:
„Wir setzen mit diesem Gesetz konsequent auf eine Stärkung des Wettbewerbs und eine wirksamere Missbrauchsaufsicht. Ziel ist es, überhöhte und nicht nachvollziehbare Preisentwicklungen wirksamer zu adressieren.“
Kern des Gesetzes ist eine Kombination aus verschärftem Kartellrecht und klaren Regeln für die Preisbildung an Tankstellen. Bei auffälligen Preissteigerungen gilt künftig eine Beweislastumkehr: Unternehmen müssen darlegen, dass ihre Preisanpassungen sachlich gerechtfertigt sind. Gleichzeitig wird das Bundeskartellamt in die Lage versetzt, schneller und gezielter gegen marktmächtige Strukturen vorzugehen.
Ergänzend wird eine einheitliche Preisregel eingeführt: Preiserhöhungen sind nur noch einmal täglich zulässig, und zwar um 12 Uhr. Die Regelung gilt für sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe und soll kurzfristige Preisspitzen begrenzen sowie die Markttransparenz erhöhen.
Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. „Auch der Vollzug der Sanktionen wird für die Wirksamkeit der Regelung entscheidend sein.”
Der Abgeordnete hat das Verfahren fachlich begleitet, unter anderem im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Bundestages sowie als Berichterstatter im Verkehrsausschuss und steht ihm regelmäßigem Austausch mit der eigens eingerichteten Task-Force der Koalition.
„Die Anhörung hat eine klare Linie gezeigt: Die Wettbewerbsprobleme im Markt sind unstrittig. Gleichzeitig wurden die Instrumente differenziert bewertet. Daraus folgt für uns der Auftrag, die Wirkung der Maßnahmen eng zu begleiten und bei Bedarf nachzusteuern“, erklärt Jordan.
Das Gesetz ist befristet angelegt und wird nach einem Jahr evaluiert. Bereits jetzt ist absehbar, dass weitere Schritte geprüft werden müssen, um die Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig zu begrenzen.
Alexander Jordan: „Wir handeln entschlossen im Rahmen unserer nationalen Möglichkeiten. Gleichzeitig behalten wir die weiteren Entwicklungen im Blick und bleiben handlungsfähig. Mit dem Bundestagsbeschluss setzen wir ein klares Signal für eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung im Kraftstoffmarkt.“

