Alexander Jordan, MdB, fordert Abschaf­fung des § 188 StGB

Foto & Copyright: Alexander Jordan MdB

Berlin, 07.06.2026 – Der Bundes­tags­ab­ge­ord­nete Alexander Jordan spricht sich für die Abschaf­fung des § 188 Straf­ge­setz­buch (StGB) aus, der die Verleum­dung und üble Nachrede gegen Personen des politi­schen Lebens unter beson­deren Voraus­set­zungen unter Strafe stellt.

„In den vergan­genen Wochen habe ich Gespräche mit Parla­men­ta­riern meiner Fraktion sowie auf der Ebene der Straf­ver­fol­gungs­be­hörden und mit Bürge­rinnen und Bürgern geführt. Dabei wurde meine persön­liche Einschät­zung bestärkt: Der § 188 verfolgt zwar ein nachvoll­zieh­bares Ziel, richtet in seiner aktuellen Form jedoch mehr Schaden an, als er Nutzen stiftet“, erklärt Jordan.

Der Schutz vor Belei­di­gungen, Bedro­hungen und der zuneh­menden Verrohung der gesell­schaft­li­chen Debatte sei zweifellos eine wichtige Aufgabe des Rechts­staates. Gerade in sozialen Medien sei eine besorg­nis­er­re­gende Entwick­lung zu beobachten, der entschieden begegnet werden müsse. Dennoch hält Jordan den Sonder­tat­be­stand des § 188 nicht für das geeignete Instru­ment.

„Politik darf nicht den Eindruck erwecken, ihre gesetz­ge­be­ri­sche Funktion zu nutzen, um Kritik an politi­schen Entschei­dungs­trä­gern einzu­schränken. Viele Bürge­rinnen und Bürger empfinden den Paragra­phen subjektiv als Einschrän­kung ihrer Meinungs­frei­heit. Gleich­zeitig werden Gerichte mit Verfahren belastet, die vermieden oder auch auf Grundlage der allge­meinen straf­recht­li­chen Vorschriften verfolgt werden könnten.“

Der Abgeord­nete verweist darauf, dass die Bundes­re­gie­rung regel­mäßig Bürokra­tie­abbau und Verein­fa­chungen ankündige. Die Abschaf­fung des § 188 könne ein deutli­ches Signal sein, dass die Politik auch bereit sei, bestehende Privi­le­gie­rungen kritisch zu hinter­fragen.

„Ein möglicher Weg wäre die vollstän­dige Strei­chung des § 188 StGB. Gleich­zeitig müssen wir neue und wirksa­mere Antworten auf die zuneh­mende Verrohung des gesell­schaft­li­chen Umgangs finden, insbe­son­dere im digitalen Raum, vorrangig nicht nur für Politiker, sondern für alle Bürge­rinnen und Bürger.“

Jordan erwartet von der Bundes­re­gie­rung eine ernst­hafte Ausein­an­der­set­zung mit dieser Frage­stel­lung. Auf Grundlage seiner bishe­rigen Gespräche sieht er für die Abschaf­fung des Paragra­phen eine große parla­men­ta­ri­sche Unter­stüt­zung.

„Nach einem Jahr im Deutschen Bundestag kann ich bestä­tigen, dass Politiker als exponierte Personen regel­mäßig mit Kritik konfron­tiert werden – auch mit Kritik, die überzogen oder herab­wür­di­gend sein kann. Dennoch setze ich auf den Dialog. Ich suche bewusst das Gespräch mit Menschen, die andere Auffas­sungen vertreten und diese auch drastisch äußern. Das führt nicht immer zum Erfolg, aber ich möchte den Kommu­ni­ka­ti­ons­kanal zu allen Bürge­rinnen und Bürgern offen­halten. Sich hinter einem beson­deren Straf­rechts­pa­ra­gra­phen zurück­zu­ziehen, kommt für mich nicht infrage.“