Alexander Jordan, MdB, fordert Abschaffung des § 188 StGB

Berlin, 07.06.2026 – Der Bundestagsabgeordnete Alexander Jordan spricht sich für die Abschaffung des § 188 Strafgesetzbuch (StGB) aus, der die Verleumdung und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens unter besonderen Voraussetzungen unter Strafe stellt.
„In den vergangenen Wochen habe ich Gespräche mit Parlamentariern meiner Fraktion sowie auf der Ebene der Strafverfolgungsbehörden und mit Bürgerinnen und Bürgern geführt. Dabei wurde meine persönliche Einschätzung bestärkt: Der § 188 verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, richtet in seiner aktuellen Form jedoch mehr Schaden an, als er Nutzen stiftet“, erklärt Jordan.
Der Schutz vor Beleidigungen, Bedrohungen und der zunehmenden Verrohung der gesellschaftlichen Debatte sei zweifellos eine wichtige Aufgabe des Rechtsstaates. Gerade in sozialen Medien sei eine besorgniserregende Entwicklung zu beobachten, der entschieden begegnet werden müsse. Dennoch hält Jordan den Sondertatbestand des § 188 nicht für das geeignete Instrument.
„Politik darf nicht den Eindruck erwecken, ihre gesetzgeberische Funktion zu nutzen, um Kritik an politischen Entscheidungsträgern einzuschränken. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden den Paragraphen subjektiv als Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit. Gleichzeitig werden Gerichte mit Verfahren belastet, die vermieden oder auch auf Grundlage der allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften verfolgt werden könnten.“
Der Abgeordnete verweist darauf, dass die Bundesregierung regelmäßig Bürokratieabbau und Vereinfachungen ankündige. Die Abschaffung des § 188 könne ein deutliches Signal sein, dass die Politik auch bereit sei, bestehende Privilegierungen kritisch zu hinterfragen.
„Ein möglicher Weg wäre die vollständige Streichung des § 188 StGB. Gleichzeitig müssen wir neue und wirksamere Antworten auf die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Umgangs finden, insbesondere im digitalen Raum, vorrangig nicht nur für Politiker, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Jordan erwartet von der Bundesregierung eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung. Auf Grundlage seiner bisherigen Gespräche sieht er für die Abschaffung des Paragraphen eine große parlamentarische Unterstützung.
„Nach einem Jahr im Deutschen Bundestag kann ich bestätigen, dass Politiker als exponierte Personen regelmäßig mit Kritik konfrontiert werden – auch mit Kritik, die überzogen oder herabwürdigend sein kann. Dennoch setze ich auf den Dialog. Ich suche bewusst das Gespräch mit Menschen, die andere Auffassungen vertreten und diese auch drastisch äußern. Das führt nicht immer zum Erfolg, aber ich möchte den Kommunikationskanal zu allen Bürgerinnen und Bürgern offenhalten. Sich hinter einem besonderen Strafrechtsparagraphen zurückzuziehen, kommt für mich nicht infrage.“

