Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab: Wichtiger Schritt für den Lückenschluss der A39

Berlin, 8.7.2026: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage gegen den Planfeststellungsänderungs- und ‑ergänzungsbeschluss für den 7. Bauabschnitt der A39 zwischen Weyhausen und Ehra-Lessien abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts liegen die geltend gemachten Rechtsmängel nicht vor. Damit schafft das Urteil Klarheit für den weiteren Fortgang des Projekts.
Dazu erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Helmstedt-Wolfsburg, Alexander Jordan:
„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich. Sie ist ein wichtiges Signal für unsere Region und ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Lückenschluss der A39.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2019 Nachbesserungen verlangt hatte, hat das Land Niedersachsen diese in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren umgesetzt. Das Gericht hat nun bestätigt, dass die geltend gemachten Rechtsmängel nicht vorliegen. Dabei hat es auch zentrale Fragen des FFH- und Wasserrechts geprüft und die vorgenommenen Bewertungen nicht beanstandet.
Das erst kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedete Infrastrukturzukunftsgesetz wird seinen Beitrag dazu leisten, dass Planungen und mögliche Klagen an den weiteren Abschnitten oder auch bei anderen Infrastrukturprojekten schneller durchgeführt und entschieden werden können.
Nach vielen Jahren der Planung und gerichtlichen Verfahren kommt es jetzt darauf an, die nächsten Schritte konsequent voranzubringen. Die A39 stärkt den Wirtschafts- und Automobilstandort, verbessert die Erreichbarkeit und entlastet zahlreiche Ortsdurchfahrten.
Dieses wichtigste Verkehrsinfrastrukturprojekt aus meinem Wahlkreis Helmstedt, Wolfsburg, Boldecker Land und Brome ist in Berlin sichtbar bis in die höchsten politischen Ebenen. Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Lückenschluss der A39 entschieden vorangebracht wird.“

